Zur Bekämpfung von Bränden und bei der Durchführung der
technischen Hilfeleistung besteht die Möglichkeit, dass die Angehörigen
der Feuerwehren sich in absturzgefährdete Bereiche begeben müssen,
in denen eine Sicherung gegen Absturz unbedingt erforderlich ist.
Bei der Erfüllung dieser Aufgabe kann es vorkommen, dass die normale
Ausrüstung (Feuerwehrleine, -gurt) nicht eingesetzt werden kann, da
ihre Einsatzgrenze überschritten wird. Hier sind dann besondere
Einsatzmittel erforderlich (z. B. Gerätesatz „Absturzsicherung“).
Dieser Gerätesatz sollte in der Brandbekämpfung besonders bei Nachlöscharbeiten eingesetzt werden.
Absturzsicherung
Voraussetzung ist: Die Feuerwehren haben unterwiesenes Personal für
den Gerätesatz „Absturzsicherung“ um sich zu sichern und gesichert
vorgehen zu können.
Absturzsicherung und lebensrettende Sofortmaßnahmen
Voraussetzung ist: Die Feuerwehren haben unterwiesenes Personal für
den Gerätesatz „Absturzsicherung“ und eine Ausbildung über den
Umgang mit Rettungsgeräten um den zu Rettenden bzw. den Retter
gegen Absturzgefahren zu sichern und wenn erforderlich, sicher
aufzufangen bzw. zu retten.
Anwendungsbereiche bei der Sicherung in Höhen und Tiefen
Hier muss man beim Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen
zwischen folgenden Anwendungen unterscheiden und Einsatzgrenzen
festlegen:
Rückhalten von Personen
Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen,
kann auch mit Feuerwehr - Haltegurt und -leine realisiert werden. Ein
Absturz wird ausgeschlossen, wenn durch das Rückhalten verhindert
wird, dass der Gesicherte die Absturzkante erreicht.
Halten von Personen
Anwendungsbereich für jeden ausgebildeten Feuerwehrangehörigen,
kann auch mit Feuerwehr - Haltegurt und -leine realisiert werden. Das
Sturzrisiko wird minimiert, weil die Feuerwehrleine oberhalb des zu
Haltenden geführt wird. Kein freies Hängen zulässig!
Absturzsicherung und Auffangen von stürzenden Personen
Anwendungsbereich für jeden Feuerwehrangehörigen, der zur
Thematik Absturzsicherung ausgebildet wurde. Auffangen ist die
Sicherung von Einsatzkräften, bei der ein freier Fall nicht
ausgeschlossen werden kann. Die Gefahr besteht immer dann, wenn
sich die Sicherung nicht oberhalb des zu Sichernden befindet. Kein
freies Hängen zulässig.
Erforderliche Ausbildung
In der „Absturzsicherung“ , darf nur ausgebildetes Personal
eingesetzt werden.
Zur Erhaltung und Ergänzung des Leistungsstandes sind regelmäßige
Fortbildungen erforderlich.
In unserer Einheit sind Heiko Baatke, Mark Hiller und Patrick Hellwig in der Absturzsicherung ausgebildet.